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Région de Sierre - drone

Kur- und Beherbergungstaxe – Vermieter

Sie beherbergen in den Gemeinden Sierre, Salgesch, Noble-Contrée oder Chippis Übernachtungsgäste gegen Entgelt (professionelle oder nicht-professionelle Vermietung)? Hier erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen.
 
Gemäss Walliser Gesetzgebung sind Ihre Gäste zur Abgabe einer Kurtaxe und Sie zur Abgabe einer Beherbergungstaxe verpflichtet. Beide Abgaben werden im Auftrag der Mitgliedsgemeinden des Verkehrsvereins Sierre, Salgesch und Umgebung durch Sierre Tourisme eingezogen.
 
Vermieter sind zudem gesetzlich verpflichtet, Gästekontrollen durchzuführen, und unterliegen der Anmeldepflicht.

Praxisfall 1

Sie vermieten oder untervermieten eine Beherbergung zu touristischen Zwecken gegen Entgelt, jedoch ohne hotelmässige Leistungen.

Sie sind zur Einhaltung folgender Bestimmungen verpflichtet:

  1. Sie müssen sich bei Ihrer Gemeinde als Vermieter anmelden und werden ins Vermieterregister eingetragen (Art. 6g des Gesetzes über die Gewerbepolizei des Kantons Wallis, https://lex.vs.ch/app/de/texts_of_law/930.1);
  2. Sie sind gemäss Art. 15 des Gesetzes über die Beherbergung, die Bewirtung und den Kleinhandel mit alkoholischen Getränken des Kantons Wallis verpflichtet, Gästekontrollen durchzuführen (https://lex.vs.ch/app/de/texts_of_law/935.3);
  3. Ihre Gäste sind zur Abgabe der Kurtaxe und Sie zur Abgabe der Beherbergungstaxe verpflichtet (siehe Abschnitt 4.1 bzw. 4.2 des Gesetzes über den Tourismus des Kantons Wallis, https://lex.vs.ch/app/de/texts_of_law/935.1).

Sobald Sie sich in Ihrer Gemeinde als Vermieter angemeldet haben und ins Vermieterregister eingetragen wurden, werden Ihre Daten an Sierre Tourisme übermittelt. Sie können nun die Plattform „Hostcard“ nutzen, um Vermietungen abzuwickeln: Diese gewährt Ihnen Zugriff auf eine Datenbank zur Durchführung der Gästekontrollen und zur Erstellung des elektronischen Meldescheins für die Kur- und Beherbergungstaxe. Über die Plattform können Sie zudem bequem eine Gästekarte für Ihre Gäste erstellen!

Bitte bedenken Sie: Diese gesetzlichen Bestimmungen, zu deren Einhaltung Sie als Vermieter verpflichtet sind, dienen der Tourismusförderung in unserer Region, was auch Ihrem Mietobjekt zugutekommt!

Praxisfall 2

Sie führen einen professionellen oder nicht-professionellen Beherbergungsbetrieb und bieten gegen Entgelt und mit hotelmässigen Leistungen Übernachtungsmöglichkeiten an.

Sie sind zur Einhaltung folgender Bestimmungen verpflichtet:

  1. Sie müssen gemäss dem Gesetz über die Beherbergung, die Bewirtung und den Kleinhandel mit alkoholischen Getränken des Kantons Wallis über eine Betriebsbewilligung verfügen (https://lex.vs.ch/app/de/texts_of_law/935.3);
  2. Sie sind gemäss Art. 15 des Gesetzes über die Beherbergung, die Bewirtung und den Kleinhandel mit alkoholischen Getränken des Kantons Wallis verpflichtet, Gästekontrollen durchzuführen (https://lex.vs.ch/app/de/texts_of_law/935.3);
  3. Ihre Gäste sind zur Abgabe der Kurtaxe und Sie zur Abgabe der Beherbergungstaxe verpflichtet (siehe Abschnitt 4.1 bzw. 4.2 des Gesetzes über den Tourismus des Kantons Wallis, https://lex.vs.ch/app/de/texts_of_law/935.1).

Nachdem Sie bei Ihrer Gemeinde die Betriebsbewilligung beantragt haben, übermittelt diese Ihre Daten an Sierre Tourisme. Sierre Tourisme wird Sie anschliessend zeitnah kontaktieren, um mit Ihnen eine geeignete Lösung für die Erhebung der Tourismustaxen, Gästekontrollen und die Ausstellung der Gästekarte zu finden.

Gesetzliche Grundlage der Kur- und Beherbergungstaxe

Die Erhebung der Kurtaxe ist im Gesetz über den Tourismus von 1996 verankert. Gemäss Art. 17 wird eine Kurtaxe von Gästen erhoben, die im Einzugsgebiet eines anerkannten Verkehrsvereins übernachten. Gemäss Art. 19 Abs. 2 wird der Kurtaxenansatz durch den Gemeinderat festgelegt. Die vier Mitgliedsgemeinden des Verkehrsvereins Sierre, Salgesch und Umgebung haben die Kurtaxenansätze im Jahr 2007 festgelegt. Diese haben bis heute (2024) Gültigkeit.

2014 wurde das Gesetz über den Tourismus durch Art. 17 Abs. 2 ergänzt. Dieser sieht vor, dass die Kurtaxe gestützt auf ein durch die Urversammlung oder den Generalrat genehmigtes und vom Staatsrat homologiertes Reglement erhoben wird.
Anfang 2024 verfügte keine der vier Mitgliedsgemeinden des Verkehrsvereins Sierre, Salgesch und Umgebung über ein solches Reglement. Für Gemeinden, die über kein solches Reglement verfügen, greifen die Übergangsbestimmungen nach Art. T1-1. Diese sehen vor, dass nach den alten Bestimmungen bestehende bisherige Strukturen, touristische Organisationen und deren Finanzierung gültig bleiben. Sobald an diesen Strukturen und touristischen Organisationen oder an deren Finanzierung Änderungen vorgenommen werden, sind die neuen Bestimmungen anwendbar.

Ab 1. Januar 2024 geltende Tarife

Hotels, B&Bs, Ferienwohnungen, Zimmer

Campingplätze, Gruppenunterkünfte, Freizeitzentren

Kinder von 6 bis 16 Jahren: Halbe Kurtaxe
Kinder unter 6 Jahren, Einwohner der Gemeinde, im Dienst stehende Angehörige der Armee oder des Zivilschutzes, Familienangehörige (Personen, die zur grosselterlichen Parentel gehören und deren Ehegatten) sowie Schüler und Studierende der vom Staat Wallis anerkannten Schulen während der Schulperiode sind von der Kur- und Beherbergungstaxe befreit.
 
Hinweis: Geschäftsreisende sind nur in seltenen, genau definierten Ausnahmefällen von der Kur- und Beherbergungstaxe befreit (Wochenaufenthalter und beim Kanton gemeldete ausländische Arbeitende). In den meisten Fällen unterliegen Geschäftsreisende den Tourismustaxen.

Kontakt

Bitte wenden Sie sich bei Fragen an Sierre Tourisme (info@sierretourisme.ch, 027 455 85 35).